Die Leistungsentgelte setzen sich aus dem Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen, Entgelt für Unterkunft, Entgelt für Verpflegung, Ausbildungsrefinanzierungsbetrag und dem Entgelt für Investitionsaufwendungen zusammen. Das Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen richtet sich nach dem Grad der vom Medizinischen Dienst der Pflegekassen festgestellten Pflegebedürftigkeit. In unseren Häusern sind keine Darlehen oder Vorauszahlungen zum Zweck der Unterbringung zu zahlen.

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