Pflegedokumentation am Computer
Regelmäßiges Blutdruckmessen gehört zur Alltagsroutine

Ausbildung

In unseren Einrichtungen legen wir besonderen Wert auf eine qualifizierte Ausbildung. Eine intensive Begleitung durch unsere Praxisanleiter/innen ist für uns selbstverständlich. Pflegeberufe sind Zukunftsberufe, denn der Anteil pflegebedürftiger Menschen wird in den kommenden Jahrzehnten weiter steigen! Im Jahr 2060 wird voraussichtlich jeder 3. Einwohner in Deutschland mindestens 65 Jahre alt sein. Viele Senioren sind im Alter auf Hilfe angewiesen. Deshalb ist es wichtig, dass es Pflegefachkräfte gibt, die die Senioren heute und auch in Zukunft unterstützen.

Wir freuen uns über eine Bewerbung um eine Ausbildungsstelle zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger oder zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann.

Pflegefachfrau / Pflegefachmann

Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe vom 25.7.2017 wurde der Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige gemeinsame Pflegeausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege gelegt. Die bisherigen Ausbildungsberufe Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege wurden zu einer sogenannten generalistischen Berufsausbildung zusammengefasst.

Die generalistische Pflegeausbildung mit dem einheitlichen Berufsabschluss als „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ wird in anderen EU-Mitgliedsstaaten automatisch anerkannt.

Praktische Ausbildung

Die generalistische Pflegeausbildung ist eine 3-jährige Fachkraftausbildung mit Unterricht an Pflegeschulen und praktischer Ausbildung bei Ausbildungseinrichtungen. Die Zuständigkeiten vom Träger der praktischen Ausbildung und der Pflegeschule sind im nachfolgenden Schaubild dargestellt:


Das folgende Schaubild zeigt die Dauer des theoretischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung sowie die wesentlichen Kompetenzbereiche der Fachkraftausbildung:


Alle Auszubildenden erhalten 2 Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Auszubildende, die im 3. Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“.

Auszubildende, die während der ersten beiden Ausbildungsjahre ihren künftigen Aufgabenbereich in der Altenpflege sehen, können frühestens sechs Monate vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittels wählen, ob sie die generalistische Ausbildung fortsetzen oder einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege erwerben wollen. Bis dahin hat die oder der Auszubildende alle maßgeblichen Einsatzbereiche bereits einmal kennengelernt. Sie erwerben dann den Berufsabschluss Altenpfleger/-in. Diesem „alternativen“ Berufsabschluss fehlt die universelle Einsetzbarkeit in allen Bereichen der Pflege sowie die EU-weite Anerkennung.

Das folgende Schaubild zeigt die möglichen Abschlüsse der Ausbildung und das Wahlrecht im 2. Ausbildungsjahr:


Der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung findet beim Träger der praktischen Ausbildung statt, bei dem der oder die Auszubildende einen Ausbildungsvertrag abschließt. Darüber hinaus finden Praxiseinsätze gemäß Ausbildungsplan in der stationären Akutpflege, ambulanten Akut- oder Langzeitpflege, pädiatrischen und psychiatrischen Versorgung statt.

Das folgende Schaubild zeigt den Verlauf während der 3-jährigen Ausbildung:



Ergänzung der fachtheoretischen Ausbildung durch qualifizierte Praxisanleitungen

An jedem praktischen Lernort entfallen mindestens 10 % der Ausbildungszeit auf die Praxisanleitung. Auszubildende werden von Praxisanleitern aufgrund eines Ausbildungsplans schrittweise an die einzelnen Tätigkeiten herangeführt. Praxisanleiter/innen stehen in Verbindung zu den Fachschulen und tauschen sich regelmäßig über Lerninhalte, Lernprobleme und Lernziele aus.

Unsere Praxisanleiter/innen haben erfolgreich eine Weiterbildung abgeschlossen. In berufspädagogischen Fortbildungen werden sie jährlich geschult und bleiben so stets auf dem aktuellen Stand.

Voraussetzung für die generalistische Pflegeausbildung

Zugang zur Pflegeausbildung haben alle Schülerinnen und Schüler mit einer 10-jährigen allgemeinen Schulbildung, sofern sie gutes Einfühlungsvermögen, gute körperliche und psychische Konstitution (Nachweis durch ärztliches Attest), Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein haben.

Für Schülerinnen und Schüler mit einem 9-jährigen Hauptschulabschluss bietet die Ausbildung zur Altenpflegehelferin bzw. Altenpflegehelfer einen Einstieg.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung beträgt im

1. Jahr: 1.140,69 EUR
2. Jahr: 1.202,07 EUR
3. Jahr: 1.303,38 EUR

Zusätzlich erhalten Auszubildende, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, ein Urlaubsgeld und eine Weihnachtszuwendung. Ergänzend zu den üblichen Rentenbeiträgen zahlen wir für unsere Auszubildende monatlich Beiträge in eine betriebliche Altersversorgung bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse ein.

Berufliche Entwicklungschancen nach erfolgreicher Ausbildung

Der erfolgreiche Berufsabschluss eröffnet vielfältige Chancen in einem zukunftssicheren Berufsfeld, beispielsweise als Praxisanleitung, als Qualitätsbeauftragte, als Wohnbereichsleitung oder Pflegedienstleitung. Der Zugang zum Pflegestudium bestimmt sich nach den landesrechtlichen Regelungen zum Hochschulzugang. Gleichwertige Leistungen können auf das Pflegestudium angerechnet werden. Eine erfolgreich abgeschlossene berufliche Pflegeausbildung kann das Pflegestudium um die Hälfte verkürzen.

Weitere Informationen zum Berufsbild erhalten Sie hier:

https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null/kurzbeschreibung&dkz=132173&such=Pflegefachmann%2F-frau

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeberufegesetz/faq-pflegeberufegesetz.html