Unser Hinweisgebersystem
In unserem Unternehmen befassen wir uns systematisch mit der Aufgabe, sowohl gesetzliche, als auch interne Regelungen einzuhalten, also mit der sog. Compliance.
Gleichzeitig ist uns bewusst, dass selbst das beste Compliance-Management einzelne Regelverstöße nicht verhindern kann. Das bedeutet aber nicht, dass wir solche Verstöße deshalb akzeptieren würden. Vielmehr wollen wir sie möglichst aufklären, abstellen und daraus für die Zukunft lernen. Deshalb unterstützen wir die Abgabe von Hinweisen auf solche Compliance-Verstöße. Viele Hinweisgeber fürchten jedoch Repressalien, wenn sie auf Missstände hinweisen. Daher haben wir die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als unabhängigen externen Dienstleister beauftragt, die sich dazu verpflichtet, unter Wahrung der Vertraulichkeit solche Hinweise entgegenzunehmen und mit der gebotenen fachlichen Expertise objektiv nachzuverfolgen.
Hier gelangen Sie zur zentralen Website des Trägers, der Stiftung der Cellitinnen zur hl. Maria. Bitte nutzen Sie von dort aus den Link, der Sie zum unabhängigen Dienstleister führt.