Mitarbeitervertretung
In jeder
kirchlichen oder caritativen Einrichtung gibt es eine Mitarbeitervertretung
(MAV). Ihre gewählten Mitglieder vertreten die Interessen der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber dem Dienstgeber. Sie tragen maßgeblich zur
Weiterentwicklung der Dienste und Einrichtungen bei. Ihre Aufgaben sind
vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von
Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen. Rechte und Pflichten der
Mitarbeitervertretung regelt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).