Hygiene- und Verhaltensregeln

für Besucher/innen[1] ab dem 01.03.2023

 

 

  • Alle Besucher tragen eine FFP2 Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske (Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung vom 24.02.2023/ Ausgegeben am 27.02.2023 Bundesgesetzblatt)

 

  • Bitte die Hand- Nieshygiene und Maskenpflicht einhalten.

 

Die Verantwortung für die Einhaltung der Regelung des Infektionsschutzgesetzes liegt bei Ihnen und Ihrem An- bzw. Zugehörigen.


Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation!




[1] Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung vom 24.02.2023.
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